Die Feuerbestattung
Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen, oder der Angehörigen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Vergleichbar mit der Dekomposition des Körpers bei einer Erdbestattung, kommt es bei der Verbrennung durch auf 800 Grad erhitzte Luft zu einer Dehydrierung. Der Vorgang ist jedoch viel schneller abgeschlossen: Er dauert nur ca. 90 Minuten. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer Schmuckurne.
• Wahlgrab (Erd,-Feuerbestattung)
Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
• Reihengrab (Erd,-Feuerbestattung)
In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt: Die Reihe wird mit jedem Verstorbenen fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden.
• Rasengrab (Erd,-Feuerbestattung)
Auf einem Rasengrab ist in der Regel ein Grabstein oder eine Grabplatte platziert, vorgeschrieben ist das jedoch nicht ( von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich ). Für Pflege des Rasens ist der Träger der Grabstelle verantwortlich.
• Urnenwände (Feuerbestattung)
Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urnen aufnehmen. Eine Gravur, meist in eine Mamorplatte gemeißelt, erinnert an die Verstorbenen.